Bauplanungs-Tool

Wie groß darf Ihr Haus auf dem Grundstück werden?

Aus Grundstücksgröße und Bebauungsplan-Werten (GRZ, GFZ) ergibt sich, wie viel Sie bebauen dürfen und wie viel Garten bleibt. Stellen Sie Ihre Wunschwerte ein.

Ihre Wunschwerte

800 m²
500 m²1.100 m²
0,30

Wie viel des Grundstücks darf überbaut werden. Standard WA-Gebiet: 0,30. Hier hat das Tool eine grobe Orientierung.

0,50

Summe aller Geschossflächen geteilt durch Grundstücksfläche. Standard WA-Gebiet: 0,50.

Ihre Bauwerte

Max. Grundfläche (Footprint) 240 m²
Max. Geschossfläche gesamt 400 m²
Garten- / Freifläche 560 m²
Bebauungs-Anteil 30 %
Geschosse möglich (rechnerisch) 2,0
Wohnfläche-Schätzung (75 % der Geschossfläche) 300 m²

Was bedeutet das?

Auf einem 800 m² Grundstück mit GRZ 0,30 und GFZ 0,50 dürfen Sie ein Haus mit ca. 240 m² Grundfläche und insgesamt 400 m² Geschossfläche bauen. Das entspricht typisch einem komfortablen Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ca. 300 m² Wohnfläche – plus 560 m² Garten.

Beratung zu Ihrem Grundstück anfragen

B-Plan-spezifische Werte sind verbindlich. Dieses Tool liefert nur eine Orientierung. Verbindlich ist die Festsetzung im jeweiligen Bebauungsplan Ihres Wunschgrundstücks. Keine Architekten- oder Rechtsberatung.

Wichtige Begriffe verständlich erklärt

GRZ (Grundflächenzahl)
Gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,30 bedeutet: maximal 30 % der Grundstücksfläche dürfen als Haus-Footprint genutzt werden. Standard im allgemeinen Wohngebiet (WA) nach BauNVO: 0,40 (Höchstwert).
GFZ (Geschossflächenzahl)
Gibt an, welcher Faktor der Grundstücksfläche als Geschossfläche bebaut werden darf. GFZ 0,50 auf 800 m² Grundstück entspricht maximal 400 m² Geschossfläche. Standard WA nach BauNVO: 1,20 (Höchstwert).
Footprint (Grundfläche)
Die tatsächliche Aufstandsfläche des Hauses (Außenmaße). Wird aus Grundstücksfläche × GRZ berechnet.
Wohnfläche
Die nutzbare Fläche innerhalb des Hauses, also Geschossfläche abzüglich Wände, Treppen und Flure. Faustregel: ca. 75 % der Geschossfläche.
Vollgeschoss
Ein Geschoss, das mindestens 2,30 m lichte Raumhöhe über mindestens drei Vierteln seiner Grundfläche hat (Brandenburgische Bauordnung). Dachgeschosse zählen oft nur teilweise als Vollgeschoss.
Bebauungsplan (B-Plan)
Verbindliches Planwerk der Gemeinde, das GRZ, GFZ, Geschosse, Dachform und Bauweise für jedes Grundstück konkret festsetzt. Hat Vorrang vor allgemeinen Faustregeln.

Hinweis: Die im Konfigurator vorausgewählten Werte (GRZ 0,30, GFZ 0,50) sind typische Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete (WA) in Brandenburg. Für ein konkretes Grundstück gelten die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans. Diese Seite ersetzt keine Architekten-, Statik- oder Rechtsberatung.